Jeder Arbeitgeber ist nach §73 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft für das Unternehmen zu bestellen.
Die Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft sind abhängig von den Verhältnissen und Gefahren im Unternehmen sowie von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten.
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft (SFK) und stellen eine nach den vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eine sicherheitstechnische Betreuung vor Ort zur Verfügung.
Als sicherheitstechnisches Zentrum, beraten und betreuen wir die Auftraggeber, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen sowie das Personal in den Arbeitsstätten im Bereich der Arbeitssicherheit.
Unsere Aufgaben beinhalten unter anderem folgende Tätigkeiten: