Sicherheitsfachkraft

Jeder Arbeitgeber ist nach §73 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft für das Unternehmen zu bestellen.

Die Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft sind abhängig von den Verhältnissen und Gefahren im Unternehmen sowie von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten.

 

Kögl GmbH

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft (SFK) und stellen eine nach den vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eine sicherheitstechnische Betreuung vor Ort zur Verfügung.

Als sicherheitstechnisches Zentrum, beraten und betreuen wir die Auftraggeber, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen sowie das Personal in den Arbeitsstätten im Bereich der Arbeitssicherheit.

Unsere Aufgaben beinhalten unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
  • Evaluierungen - Ermittlung und Beurteilung von Gefahrenstellen
  • Beratung bei persönlicher Schutzausrüstung
  • Durchführung von Unterweisungen/Schulungen
  • Beratung in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung

 

 

Sicherheitsfachkraft
Sicherheitsfachkraft
Sicherheitsfachkraft
Fragen zur Arbeitssicherheit?

Technisches Büro Anfrageformular

Daten