§82b der Gewerbe-Ordnung

Die §82b der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet jeden inhaber, Mieter oder Pächter einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage in einem Zeitabstand von 5 Jahren zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Bei diesem Fünf-Jahre-Check wird kontrolliert, ob die gewerbliche Betriebsanlage dem aktuellen Genehmigungsbescheid und sonstigen gewerberechtlichen Vorschriften entspricht.

Der Inhaber/Mieter/Pächter hat die Prüfung rechtzeitig zu veranlassen, ohne von den Behörden dazu aufgefordert zu werden.

Die Kögl GmbH unterstützt die Betriebsinhaber bei der Umsetzung der §82b Gewerbeordnung (GewO) 1994 Überprüfung.

Die Überprüfung beinhaltet, ob die Betriebsanlage

  • den vorhandenen Genehmigungsbescheide,
  • den für die Betriebsanlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften,
  • den gemäß § 356b anzuwendenen Vorschriften,

entspricht.

Nach der wiederkehrenden Überprüfung wird dem Betriebsinhaber eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese beinhaltet festgestellte Mängel und dazugehörige Vorschläge um diese zu beheben.

Der Inhaber ist verpflichtet, die festgestellten Mängel zu beheben und die ausgehändigten Schriftstücke bis zur nächsten §82b GeWo 1994 Überprüfung in der Betriebsanlage zu aufzubewahren.

 

 

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