Prüfungen gemäß Arbeitsstätten- und Bauarbeiterschutzverordnung

Absauganlagen gem. Arbeitsstättenverordnung AStV und § 32 Grenzwerteverordnung GKV

Bei mechanischen Lüftungs- und Absauganlagen ist es Pflicht, sie regelmäßig auf ihre Explosionssicherheit sowie ihre Lüftungs- und Absaugleistung zu überprüfen. Die gesetzlich geforderten Messungen und Kontrollen werden mithilfe von kalibrierten Geräten durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert.

Dies ist für den Schutz von Arbeitnehmern unerlässlich: Sind sie über längere Zeit am Arbeitsplatz giftigen Dämpfen oder schädlichen Staubeinwirkungen ausgesetzt, kann dies Folgen für ihre Gesundheit haben.

Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) enthält eine Reihe von Anforderungen zum Explosionsschutz am Arbeitsplatz, deren Einhaltung von der Firma KÖGL mit entsprechend ausgebildeten fachkundigen Sicherheitsfachkräften überprüft wird. Außerdem hat zumindest einmal jährlich eine Unterweisung der Arbeitnehmer hinsichtlich des Explosionsschutzes zu erfolgen – eine Aufgabe, die KÖGL ebenso für Sie übernimmt.

Bevor elektrische Anlagen zum ersten Mal in Betrieb genommen werden, hat ebenso eine Überprüfung hinsichtlich ihrer Explosionssicherheit stattzufinden.

BEISPIELE:

  • Absauganlagen für Kraftfahrzeuge
  • Absauganlagen für Holzspäne/-staub
  • Schweißrauchabsauganlagen
  • Absauganlagen für Räume und Hallen
Prüfungen von Gefahrengutschränken

Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten wie Gifte, Säuren, Laugen, Gefahrstoffe, Pestizide, strahlende Isotope und explosive Stoffe sind regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Schließeinrichtungen für Türen und Anschlüsse, die Dichtungen und der Luftwechsel zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Prüfungen im Abstand von nicht mehr als einem Jahr vorzunehmen.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gem. § 13(1) Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor, dass Arbeitnehmer bei Gefahr ihre Arbeitsplätze in den Arbeitsstätten rasch und gefahrlos verlassen können. Dafür ist die gut sichtbare und dauerhafte Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen verpflichtend, wobei deren Wahrnehmung auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gewährleistet sein muss.

Um eine einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten sicherzustellen, sind Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß Arbeitsstättenverordnung § 13 mindestens einmal jährlich und nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

§ 61 Prüfung von Gerüsten nach der Aufstellung

Gerüste sind nach ihrer Fertigstellung einer Überprüfung durch eine fachkundige Person des Gerüstaufstellers zu unterziehen.

Gerüste sind vor ihrer erstmaligen Benützung von einer fachkundigen Person des Gerüstbenützers auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Solche Prüfungen sind bei Systemgerüsten nach jeder längeren Arbeitsunterbrechung, nach Sturm, starkem Regen, Frost oder sonstigen Schlechtwetterperioden mindestens einmal monatlich auf offensichtliche Mängel durchzuführen.

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