Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Als Betreiber müssen Sie die sichere Verwendung der Aufzugsanlage sicherstellen. Aufzugsprüfer gem. § 15 (1) HBV 2009 - Hebeanlagen Betriebsverordnung stellen sicher, dass die Risiken für Personen- und Sachschäden möglichst geringgehalten werden.
Mit der Unterstützung durch unsere Experten stellen Sie sicher, dass Ihre Aufzüge gesetzeskonform und betriebssicher funktionieren.
Wir prüfen Aufzüge in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Tirol und der Steiermark - also in allen Bundesländern Österreichs.
Wir sind berechtigt die gesetzlich vorgeschrieben Prüfung folgender Hebeanlagengruppen 1, 2 und 3 durchzuführen:
1. Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge
2. Fahrtreppen, Fahrsteige, Rolltreppen
3. Hubtische, Treppenschrägaufzüge, Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen