Unter Fliegenden Bauten versteht man Fahrgeschäfte, Schaugeschäfte, Belustigungsgeschäfte, Schaukeln, Karusselle, aber auch Tribünen, Tragluftbauten, Umwehrungen, Zäune und Zelte, die für eine temporäre Verwendung aufgebaut werden.
Eine regelmäßige Inspektion gemäß ÖNORM 13814 während des Betriebs dient dazu, die Eignung eines Fliegenden Baus hinsichtlich der weiteren Nutzung während seiner Lebensdauer zu überprüfen. Dabei werden die sicherheitsrelevanten Bauteile eines Fliegenden Baus überprüft, um sicherzustellen, dass sie sich nicht in einem solchen Ausmaß verschlechtert haben, dass das Fahrgeschäft nicht länger auf sichere Weise betrieben werden kann.
Auch Zelte sollten nach jeder neuen Aufstellung einer Gebrauchsabnahme laut ÖNORM 13782 unterzogen werden, die von fachlich ausgebildeten Personen durchzuführen ist.
Gerne dokumentieren wir Ihre Vergnügungsanlage und prüfen für Ihre Sicherheit.