Prüfen von Spielplätzen

Derzeit gibt es in Österreich noch kein gültiges Gesetz für Kinderspielplätze.

 

Die ÖNORM EN 1176 (Teil 1-7 und Teil 10-11) beinhaltet die Anleitung für Installation, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden

Die ÖNORM EN 1177 - beinhaltet das allgemein gültige Regelwerk für Spielplatzböden und deren Fallhöhe

Diese Normen geben klare Anweisungen und Anleitungen für die Benutzung von Spielplätzen gegenüber des Spielplatzbetriebers und dem Spielgerätehersteller.

Der Spielplatzbetrieber verpflichtet sich für die Sicherheit am Spielplatz zu sorgen.

Unter anderem unterliegen ihm folgende Anforderungen:

  • normgerechte Aufstellung der Spielgeräte nach Spielgerätehersteller
  • laufende Instandhaltung und Wartung der Spielplatzgeräte
  • ordnungsgemäße Übertragung der Pflichten an geeignete/fachkundige Personen

Die regelmäßige Inspektion, Wartung, Überprüfung und Instandsetzung muss nach Herstellerinformation erfolgen und dokumentiert werden. Hierbei unterscheidet man folgende Inspektionsmöglichkeiten:

Visuelle Inspektion - muss mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Offensichtliche Gefahrenquellen (wie z.B. Beschädigungen an den Spielgeräten, herumliegendes Glas etc.) müssen erkannt werden.

Diese Inspektion kann von unterwiesenem Personal durchgeführt werden.

Operative Inspektion - kann in einem Zeitintervall von ein bis drei Monaten erfolgen. Die Durchführung kann von fachkundigen Personen durchgeführt werden, welche den verschleiß der Spielplatzgeräte feststellen müssen. 

Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen. Hier kommen Sie zu den notwendigen Informationen: Spielplatzbeauftragter

Jährliche Hauptinspektion - in einem Abstand von nicht mehr als 12 Monaten. Die jährliche Hauptinspektion der Spielplatzanlage muss nach Herstellerangaben durchgeführt werden und