Öffentliche Spielplätze, Schwimmbäder, Turnhallen und Schultafeln sind in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung zu unterziehen. Gemeinden und andere Institutionen tragen als Schul- und Kindergartenerhalter oder als Betreiber von Schwimmbädern und Spiel- und Sportplätzen Verantwortung für die Sicherheit von diversen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen.
BEISPIELE:
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Um in Klassenzimmer höchste Sicherheit zu gewährleisten, sind folgende Prüfintervalle für Schultafeln vorgeschrieben:
Die Ausübung einer Sportart ist automatisch mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden. Eine regelmäßige Überprüfung der verwendeten Turn- und Sportgeräte hilft dabei, dieses Risiko gering zu halten. Wir nehmen die Inspektion von Spiel- und Sportstätten sehr ernst. Der Vorteil für die Verantwortlichen: Sie können sichergehen, dass keine Gefahrenquellen übersehen werden.
Öffentliche Spielplätze sind laut ÖNORM EN 1176/7 einmal jährlich einer Überprüfung zu unterziehen. Ebenso exakt gehen wir bei der jährlich erforderlichen Überprüfung von Sportstätten, Schwimmbädern und Wasserrutschen vor.