Selbstfahrende Arbeitsmittel

Die Arbeitsmittelverordnung schreibt für Arbeitsmittel zum Heben vor der ersten Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung vor. Die vorschriftsmäßige wiederkehrende Prüfung hat einmal pro Kalenderjahr zu erfolgen.

Zur Gruppe der selbstfahrenden Arbeitsmittel gehören laut Arbeitsmittelverordnung Hubstapler, Bagger, Radlader, Muldenkipper und Transportkarren. Die Arbeitsmittelverordnung sieht für selbstfahrende Arbeitsmittel einen Überroll- und Kippschutz vor.

Auch wenn die Maschine wie am Schnürchen läuft, muss sie jährlich zum „Gesundheits-Check“. Der Gesetzgeber schreibt für selbstfahrende Baumaschinen einmal jährlich eine wiederkehrende Prüfung vor.

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir bei der Überprüfung von Arbeitsmitteln. Dies erhöht die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und entlastet die dafür zuständigen Mitarbeiter.

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