Ihr Nutzen
Wenn Behälter oder ähnliche Einrichtungen, wie z.B. Silos, befahren werden, ist eine geeignete, fachkundige Person zu bestellen, welche die Schutzmaßnahmen schriftlich anordnet und ihre Zustimmung erteilt. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen muss durch eine Aufsichtsperson sichergestellt sein (§ 59 (1) AAV).
Durch die vertiefenden Kenntnisse in den Bereichen Explosionsschutz und Gefährdungsbeurteilung kann der Aufsichtsführer, bei erfolgreich abgeschlossener Schulung, Arbeiten in beengten Räumen planen, überwachen und die Befahrerlaubnis erteilen.
Dauer
Theorie: 5 UE, Praxis: 3 UE
Inhalte
Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis für Arbeiten in umschlossenen Räumen:
- Spezielle gesetzliche Grundlagen für Aufsichtsführende Personen
- Einsatz und Verwendung von Gasmessgeräten
- Beurteilen von Gefährdungen
- Gefahrenevaluierung und Festlegung von Schutz- und Rettungsmaßnahmen
- Ausstellen eines Befahrerlaubnisschein
- Praktische Übungen
- Abschlussprüfung
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche Eignung
- Erfolgreich abgeschlossene Basisausbildung
Gerne führen wir auch im Anschluss an die Schulung die Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gemäß § 14 PSA-V durch. Bitte um Bekanntgabe bei Anmeldung, ob die Überprüfung durchgeführt werden soll.