Automatische Türen regeln den Zutritt zu zahlreichen öffentlichen Gebäuden. In Parkgaragen, Waschstraßen, bei Betriebsein- und -ausfahrten kommen häufig kraftbetriebene sowie handbetätigte Tore zum Einsatz und ermöglichen so das Öffnen und Schließen.
Treten bei automatischen Tür- und Toranlagen Fehler auf, kann dies zu blockierten Zugängen, Produktionstopps und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen, indem Menschen oder Gegenstände vom defekten Mechanismus erfasst und eingeklemmt werden können. Eine regelmäßige Überprüfung von Tür- und Toranlagen ist daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch im eigenen Interesse regelmäßig durchzuführen. Diese bildet die Voraussetzung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der elektrisch betriebenen Zutrittsmöglichkeiten.
Laut Arbeitsmittelverordnung sind kraftbetriebene Tore vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen.
Kraftbetriebene Türen und Tore von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² bedürfen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung. Weiters sind diese Türen und Tore in Abständen von 24 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Kraftbetriebene Parkeinrichtungen sind vom Betreiber der Garagenanlage in regelmäßigen Zeitabständen durch einen Aufzugsprüfer hinsichtlich des gesetzmäßigen bzw. der letzten Abnahmeprüfung entsprechenden Zustandes überprüfen zu lassen. Die Überprüfung hat in Abständen von 12 Monaten zu erfolgen.
Fachkundige Personen für das Prüfen von Tür- und Toranlagen leisten ein hohes Maß an Betriebssicherheit in Unternehmen. Um die Sicherheit von Arbeitsmitteln sicherstellen zu können, schulen wir die Teilnehmer hinsichtlich der rechtlichen Kenntnisse und Grundfertigkeiten nach der AM-VO.
Nähere Inforamtionen finden Sie in unserem Schulungsprogramm.