Werden neue Arbeitsmittel für einen Betrieb ausgewählt, so sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Für den Einsatz sind nur solche Arbeitsmittel zulässig, die die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften erfüllen. Betriebsanleitungen informieren die Arbeitnehmer über mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Benutzung des Arbeitsmittels.
Unter anderem werden folgende Gefährdungen betrachtet:
Von verketteten Maschinen oder Anlagen spricht man z. B. dann, wenn einzelne Maschinen zu einer gesamten Anlage zusammengeführt werden oder eine vorhandene Maschine durch eine weitere Maschine ergänzt wird.
Sind durch die Verkettung mehrerer Teile funktionale, steuerungstechnische oder auch sicherheitstechnische Auswirkungen auf die Gesamtanlage zu erwarten, so ist auch das Konformitätsbewertungsverfahren
für die gesamte Anlage durchzuführen.
Hinzu kommt, dass oft in den Betriebsanleitungen brauchbare Angaben zu diesen gefährlichen Arbeitsvorgängen fehlen bzw. auch Arbeitgeber diesen Themen wenig Aufmerksamkeit schenken. Gerade bei Arbeitsvorgängen wie Störungsbeseitigung, Reparatur und Wartung ereignen sich durch die Komplexität der verketteten Anlagen und dem Zeitdruck besonders schwere Unfälle.
In diesem Fall bedeutet das, dass eine Überprüfung der Umbauten und Verkettungen von Maschinen gem. § 35 ASchG durchgeführt werden muss und für die relevanten Anlagenteile eine Risikobeurteilung bis hin zur Anbringung des CE-Zeichens gemäß Maschinen-Sicherheits-Verordnung MSV 2010 zu erstellen ist. Die daraus resultierenden Gefahren werden von KÖGL dokumentiert und veranschaulicht.