Krane

Auf Baustellen, in Produktionshallen und auf Lkw leisten Krane tagtäglich wertvolle Arbeit beim Heben und Befördern von Lasten. Die Arbeitsmittelverordnung versteht darunter Arbeitsmittel zum Heben, die die gehobene Last unabhängig von der Hubbewegung in mindestens eine Richtung motorisch angetrieben bewegen können. Nicht als Krane gelten Regalbedienungsgeräte, Hubstapler, Bagger und Radlader.
Im Sinne eines kontinuierlichen Qualitäts- und Sicherheitsmanagements müssen Krane und Krananlagen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Danach sind jährlich wiederkehrenden Prüfungen vorgeschrieben. Diese Bestimmung gilt auch für Ladekrane auf Fahrzeugen und schienengebundene Mobilkrane.

Hebezeuge

Ohne die Unterstützung von Baumaschinen wäre ein effektives Arbeiten auf Baustellen heutzutage undenkbar: Moderne hubbewegte Arbeitsmittel erleichtern das Arbeiten an Fassaden und anderen schwer zugänglichen hoch gelegenen Stellen.

Hubbewegte Arbeitsmittel sind:

  • Arbeitskörbe
  • mastgeführte Kletterbühnen
  • Hängebühnen
  • Fassadenbefahrgeräte
  • Hängegerüste
  • mechanische Leitern
  • Bauaufzüge mit Personenbeförderung
  • Personenbeförderungseinrichtungen für den Schornsteinbau

Wir überprüfen zuverlässig, ob Ihre Hebefahrzeuge und selbstfahrenden Arbeitsmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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