Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist nach der Montage und vor der Inbetriebnahme einer Tür- und/oder Toranlage eine Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen.
Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten.
Besondere Merkmale bei der Erstabnahme sind
Die wiederkehrende Überprüfung von Tür- und Toranlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen.
Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen.
Für Tür- und Toranlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann.
Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden.
Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen.