Prüfungen gemäß ASchG - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Das Arbeitnehmerschutzgesetz (AschG) soll die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gewährleisten. Das AschG schreibt unterschiedliche Maßnahmen zu Brandschutz, Erste Hilfe und Arbeitsplatzevaluierung vor.

Um Gefahren zu vermeiden, ist es unumgänglich, diese im Vorfeld zu erkennen und zu definieren. Eine professionell durchgeführte Gefahren- und Risikoanalyse reduziert das Unfallrisiko und verbessert die Prävention in der Sicherheit am Arbeitsplatz.


§ 37 Sonstige „gefährliche“ Arbeitsmittel wie z. B. Leitern, Regale etc.

Neben großen technischen Geräten stellen auch alltägliche Arbeitsmittel wie Leitern, Gerüste, Silos und Behälter Gefahrenquellen dar. Um das Unfallrisiko zu reduzieren, sind regelmäßige Kontrollen dieser und weiterer Arbeitsmittel gesetzlich vorgeschrieben. Ziel dieser Kontrollen ist es, mögliche Mängel und Defekte rechtzeitig zu erkennen und zu beheben, um eine sichere Benützung des Arbeitsmittels zu ermöglichen.

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