Sicherheitsvertrauensperson

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die Arbeit­nehm­er­Innen in Sich­er­heits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicher­heits­vor­schrift­en.

Ihr Nutzen

In Unternehmen ab zehn Mitarbeitern ist es Pflicht, eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) namhaft zu machen. Diese dient unter anderem als Ansprechpartner für Mitarbeitende, um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz zu gewährleisten bzw. laufend zu verbessern.

Jede und jeder Mitarbeitende, welcher Interesse im Bereich Arbeitnehmerschutz bekundet, kann an der Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson teilnehmen.

Dauer

Theorie: 18 UE und Praxis: 6UE

Inhalte
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Near Miss - Beinaheunfälle/unsichere Handlungen
  • Information über Schutzmaßnahmen
  • Motivation zum sicheren Verhalten im Betrieb
  • Umgang und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung
  • Gefahrenermittlung an praktischen Beispielen
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