Betriebsanlagenüberprüfung gemäß §82b der GewO - Gewerbeordnung

Gute Noten für den Betrieb

Mit der einmal erlangten Betriebsanlagengenehmigung lässt es sich zwar eine Zeit lang ruhig arbeiten, nach fünf Jahren steht aber eine neuerliche Prüfung an. § 82b der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet jeden Inhaber, Mieter oder Pächter einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage dazu, diese in einem Zeitabstand von fünf Jahren zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserem professionellen Team und kontrollieren, ob die gewerbliche Betriebsanlage dem Genehmigungsbescheid und sonstigen gewerberechtlichen Vorschriften entspricht.

Wir unterstützen die Betriebsinhaber bei der Umsetzung der § 82b Gewerbeordnung (GewO) 1994 Überprüfung.

Diese umfasst die Kontrolle der Betriebsanlage in Bezug auf

  • die vorhandenen Genehmigungsbescheide,
  • die für die Betriebsanlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften,
  • die gemäß § 356b anzuwendenden Vorschriften.

Nach der wiederkehrenden Überprüfung erhält der Betriebsinhaber eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese beschreibt festgestellte Mängel und liefert dazugehörige Vorschläge zu deren Behebung. Der Vorteil für den Betriebsinhaber liegt auf der Hand: Eine korrekte Überprüfung garantiert Rechtssicherheit.

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