Refreshing - Prüfen von Tür- und Toranlagen
Mit dieser Ausbildung verlängern Sie Ihr Wissen und weisen Sie nach, dass sie über die notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten zum Prüfen von Toranlagen verfügen. Darüber hinaus können die entsprechenden Werkzeuge angewendet werden, die die Prüfinhalte nach der Arbeitsmittelverordnung AM-VO fordern. Damit kann Ihr Arbeitgeber Sie für die Durchführung der Prüfungen beauftragen.
Fachkundige Personen für das Prüfen von Tür- und Toranlagen leisten ein hohes Maß an Betriebssicherheit in Unternehmen.
Um die Sicherheit von Arbeitsmittel sicherstellen zu können, wird die Person über die rechtlichen Kenntnisse und Grundfertigkeiten nach der AM-VO geschult.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Messen der Betriebskräfte
- Automatische Türsysteme: ÖNORM EN 16005
- Toranlagen: ÖNORM EN 12453, 12604, 12635, 13241-1, B1205
- DGUV Informationen
- Praktisches Prüfen von Tür- und Toranlagen
- Abschlussprüfung
Voraussetzung
- Basisausbildung (16 UE) Prüfen von Tür- und Toranlagen
- Mindestalter 18 Jahre
- Technisches Verständnis für Tür- und Toranlagen